Viele Fahrzeughalter fragen sich nach einem Unfall: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für das Gutachten? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – wir erklären Ihnen alles Wichtige, damit Sie bestens informiert sind.
Grundsätzliches zur Kostenübernahme
- Bei einem unverschuldeten Unfall: Wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Das ist gesetzlich so geregelt, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall: Hier müssen Sie die Kosten für das Gutachten meist selbst tragen. In manchen Fällen zahlt die eigene Kaskoversicherung die Kosten, abhängig vom Versicherungsvertrag und ob Sie eine Teil- oder Vollkasko haben.
Wichtige Details zur Kostenübernahme
- Beauftragung durch Sie oder Versicherung
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens in Lübeck zu beauftragen. Viele Versicherungen versuchen, eigene Gutachter einzusetzen – Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diesem Gutachten zuzustimmen. - Kostenhöhe
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten variieren je nach Schadensumfang. Üblich sind Preise zwischen 100 und 400 Euro. Bei größeren Schäden kann es auch mehr sein. Ein detailliertes und transparentes Angebot erhalten Sie vorab. - Rechtliche Grundlagen
Nach § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des Schadens, wozu auch die Gutachterkosten gehören. - Selbstbeteiligung vermeiden
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab mit der Versicherung abzuklären, ob und in welcher Höhe die Gutachterkosten übernommen werden.
Warum ist ein unabhängiges Gutachten in Lübeck so wichtig?
- Unabhängige Bewertung schützt Ihre Rechte: Sie erhalten eine objektive Einschätzung, die nicht von Interessen der Versicherung beeinflusst wird.
- Vermeidung von Streitigkeiten: Ein ausführliches Gutachten hilft, spätere Auseinandersetzungen über Schadenhöhe oder Reparaturkosten zu vermeiden.
- Rechtssicherheit bei Schadensersatz: Das Gutachten ist eine rechtliche Grundlage, um Ihre Ansprüche voll durchzusetzen – sei es für Reparaturen, Nutzungsausfall oder Wertminderung.