Die Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs bei Vertragsende läuft nicht immer reibungslos ab. Denn sollten sich am Leasing-Fahrzeug Mängel befinden, die über normale Gebrauchsspuren hinaus gehen, können für den Leasingnehmer weitere Kosten enstehen. Wer böse Überraschungen vermeiden will, der kann sich vorab ein Gutachten über den Zustand des Leasingfahrzeuges einholen. Der Vorteil besteht darin, dass eventuelle Schäden am Fahrzeug vor der Rückgabe behoben werden können. Dies betrifft etwa die Aufbereitung von Felgen und Innenraum, aber auch die Beseitigung kleinerer Schäden.

Die Rücknahmebewertung für ein Leasingfahrzeug ist ein Prozess, bei dem das Leasingunternehmen den Zustand und den Wert des Fahrzeugs am Ende des Leasingvertrags bewertet. Diese Bewertung ist entscheidend, um festzustellen, ob der Leasing-Nehmer zusätzliche Gebühren für übermäßigen Verschleiß oder Schäden am Fahrzeug zahlen muss. Hier einige wichtige Informationen zur Rücknahmebewertung von Leasingfahrzeugen:

Ende des Leasingvertrags: Die Rücknahmebewertung findet normalerweise am Ende des Leasingvertrags statt, wenn der Mieter das Fahrzeug an das Leasingunternehmen zurückgibt.

Fahrzeugzustand: Das Leasingunternehmen bewertet den Zustand des Fahrzeugs, einschließlich möglicher Verschleißerscheinungen, Kratzer, Dellen oder Schäden. Es wird erwartet, dass das Fahrzeug in einem angemessenen Zustand zurückgegeben wird.

Übermäßiger Verschleiß: Wenn das Fahrzeug übermäßigen Verschleiß aufweist, kann das Leasingunternehmen zusätzliche Gebühren erheben. Dies kann Schäden an der Lackierung, den Reifen und felgen, dem Innenraum oder anderen Teilen des Fahrzeugs umfassen.

Mileage: Das Leasingunternehmen überprüft auch die Kilometerleistung des Fahrzeugs. Wenn der Mieter die im Vertrag festgelegte Kilometerleistung überschritten hat, kann dies zu zusätzlichen Gebühren führen.

Rückgabeoptionen: In einigen Fällen hat der Mieter die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem vorher vereinbarten Restwert zu kaufen, anstatt es zurückzugeben. Dies ist oft eine Alternative zur Rücknahme.

Vorabprüfung: Einige Leasingunternehmen bieten vor der Rückgabe eine Vorabprüfung an, bei der der Mieter das Fahrzeug überprüfen lassen kann, um mögliche Schäden oder Verschleiß zu identifizieren und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen.

Es ist wichtig, den Leasingvertrag sorgfältig zu prüfen und die Bedingungen zur Rücknahmebewertung zu verstehen. Leasing-Nehmer sollten sicherstellen, dass das Fahrzeug in einem akzeptablen Zustand zurückgegeben wird, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Es kann auch hilfreich sein, mit dem Leasingunternehmen zu kommunizieren und Fragen zur Rücknahmebewertung im Voraus zu klären.

Als KFZ-Gutachter erstellen wir KFZ-Wertgutachten bei Leasingrückgabe in Lübeck, Ostholstein, Stormarn, Bad Segeberg und im gesamten Norden. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin in unserer Prüfwerkstatt.

Als KFZ-Gutachter in Lübeck erstellen wir seit Jahren Unfallgutachten und Wertgutachten für Kraftfahrzeuge in Lübeck und im gesamten Norden. Daneben erstellen wir aufwändige Unfallanalysen für den Fall, dass die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall ungeklärt bleibt. Zusätzlich erstellen wir Beweissicherungsgutachten beim Verdacht auf vorsätzliche Täuschung beim Autoverkauf.

Kostenlose Unfallgutachten von G-eXpert, Ihrem KFZ-Gutachter in Lübeck

Für Unfallgeschädigte ist ein Unfallgutachten immer kostenfrei. Denn zur Ermittlung des entstandenen Schadens muss dieser erst einmal belastbar ermittelt werden. Erst dann kann die Schadensregulierung erfolgen. Deswegen sind unsere Kosten immer von der Versicherung des Unfallverursachers zu begleichen.

KFZ-Unfallgutachten und die Kosten: was ist, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist?

Wenn die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall zunächst offen bleibt, ist es umso wichtiger, die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug genau zu ermitteln und zu dokumentieren. Denn Erinnerungen an den Unfallhergang verblassen. Die Physik hingegen spricht eine eindeutige Sprache. Und zur Ermittlung des Verursachers zählt im Rahmen einer Unfallrekonstruktion jedes Detail. Grundsätzlich ist es so, dass Sie die Kosten für ein Unfallgutachten selbst tragen müssen, sofern sich herausstellt, dass Sie selbst der Unfallverursacher sind. In solchen Fällen zeigen wir uns immer kulant und kommen Ihnen entgegen.

KFZ-Gutachter in Lübeck – Nutzen Sie Ihr Recht auf freie Gutachterwahl!

Was viele Autofahrer*Innen nicht wissen, ist dass Sie ihren KFZ-Gutachter im Schadensfall frei wählen können. Dass die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter zur Schadensermittlung zum Geschädigten schickt, ist immer noch die Regel. Da diese Gutachter in enger Geschäftsbeziehung zum beauftragenden Versicherungsunternehmen stehen, ist deren Blick auf den entstandenen Schaden nicht immer objektiv. Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen sollten Sie auf die Beauftragung eines anerkannten KFZ-Gutachters Ihrer Wahl bestehen. Wir prüfen hierbei gründlich auf Unfallschäden und ermitteln die Schadenssumme anhand der zugelassenen Verfahren. Ihr Vorteil besteht dabei in einer unabhängigen Begutachtung in Form eines belastbaren Gutachtens zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung.

Als unabhängige KFZ-Gutachter übernehmen wir die Begutachtung von Fahrzeugen in Lübeck, Bad Segeberg, Eutin, Kiel, Neumünster, Bad Oldesloe und im Westen Mecklenburgs. Wir arbeiten schnell und gründlich, damit Sie schnell wieder durchstarten können.

Unfallgutachten für Lübeck und Umgebung – Sie waren unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Es ist ein beträchtlicher Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, der schnell von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert werden muss? Dann benötigen Sie ein qualifiziertes Unfallgutachten eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen und sollten handeln.

Denn wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, dann sind Sie nachweispflichtig. Ein qualifiziertes Unfallgutachten zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung belegt den Schaden fachgerecht und sorgt für eine zügige Regulierung. Lediglich bei Bagatellschäden ist hierzu ein Kostenvoranschlag unseres KFZ-Sachverständigenbüros oder auch einer Fachwerkstatt ausreichend.

Unfall melden

Unfallgutachten Lübeck – die Kosten trägt der Verursacher

Ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt, so ist das Unfallgutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug grundsätzlich für Sie kostenfrei. Die entstehenden Kosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung vollumfänglich übernehmen. Sie müssen auch nicht in Vorleistung treten, unser KFZ-Sachverständigenbüro am Lübecker ZOB rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Bestehen Sie auf Ihr Recht der freien Gutachterwahl

Als Geschädigter haben Sie das Recht der freien Auswahl Ihres Unfallgutachters. Sollte die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter bestellen oder zu Ihnen schicken, können Sie dies also getrost ignorieren. Durch die Auswahl Ihres eigenen KFZ-Sachverständigen haben Sie die Sicherheit, ein unabhängiges und objektives Unfallgutachten zu erhalten.

Merkantile Wertminderung – lassen Sie sich nicht nur den tatsächlichen Schaden ersetzen!

Neben der Regulierung des Unfallschadens kann Ihr Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur erheblich an Wert verlieren. Wir Fachleute nennen dies merkantile Wertminderung. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Minderwert Ihres beschädigten und instand gesetzten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug. Diese Wertminderung kann mehrere Tausend Euro betragen.

Die genaue Höhe Ihres eventuellen Wertminderungsanspruchs ist neben der Schadenermittlung ebenfalls im Gutachten zu ermitteln und zu belegen. Wer als Unfallgeschädigter kein entsprechendes Gutachten vorlegt, der muss auf die Erstattung des Wertverlustes verzichten. Als unabhängiger Unfallgutachter in Lübeck und Umgebung weisen wir einen eventuellen Wertverlust automatisch aus. Auch dies ist insbesondere bei werthaltigen Fahrzeugen ein Vorteil, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen und Ihren Unfallgutachter selbst wählen.

Fiktive Abrechnung nach Unfallgutachten

Nach Vorlage unserer Unfallgutachten haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren
  • Sie lassen sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen, ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen

Letzteres empfiehlt sich immer dann, wenn Sie ohnehin einen Fahrzeugwechsel in Betracht gezogen haben, oder sich die Reparatur im Vergleich zu einer Neuanschaffung nicht mehr lohnt. Oder aber, wenn Ihr Fahrzeug auch nach dem Unfall noch uneingeschränkt fahrbereit und verkehrssicher ist. Grundsätzlich steht Ihnen als geschädigtem der marktgebundene Lohn einer Fachwerkstatt zu. Selbst wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem günstigeren Preis reparieren lassen, als im Unfallgutachten ausgewiesen, sind Sie nicht verpflichtet, die tatsächlichen Reparaturkosten mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.l993, AZ: VI ZR 181/92). Sie können die Differenz folglich behalten.

Im Zweifel einen Fachanwalt einschalten

Als Geschädigter sollten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenabrechnung bestehen. Sollten Sie Zweifel an einer korrekten Schadensregulierung haben, schalten Sie unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt ein. Dieser wird Ihre Interessen und Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten und durchsetzen.

In vielen Fällen sorgt dies für eine beschleunigte Abrechnung. Die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung muss ebenfalls der Unfallgegner, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung tragen.

Unfallgutachten – was sonst zu beachten ist

Als unabhängige Unfallgutachter begutachten wir lediglich den materiellen Schaden an Ihrem Fahrzeug sowie eine eventuelle Wertminderung. Nach einem Unfall können jedoch weitere Schadenersatzansprüche bestehen:

  • Schmerzensgeld bei durch den Unfall verursachten Verletzungen oder Einschränkungen
  • Verdienstausfall
  • Kosten für einen Leihwagen als temporärer Ersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug
  • Rechtsanwaltskosten

Zur Geltendmachung dieser Ansprüche sind weitere Gutachter wie etwa Mediziner oder Rechtsanwälte hinzuzuziehen.

KFZ-Wertgutachten Lübeck: Sie planen den Ankauf eines Gebrauchtwagens in Lübeck? Sie möchten sicher gehen, dass Sie keinerlei böse Überraschungen erleben? Sie wollen überprüfen, ob der Verkaufspreis dem Wert des Fahrzeugs auch tatsächlich entspricht?

Hier Termin anfragen

Der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland ist riesig. Leider entspricht der Zustand eines Fahrzeugs nicht immer den Beschreibungen des Verkäufers oder dessen optischen Anschein. Auch eine frische Hauptuntersuchung bietet leider nicht immer die Gewähr, dass das Fahrzeug auch wirklich verkehrssicher und wertbeständig ist. Und weil Sie bei Privatverkäufen keinerlei Gewährleistung haben, bleiben Sie trotz manch falscher Bekundungen des Verkäufers meistens auf dem Schaden sitzen, sobald der Kauf abgeschlossen ist und Sie das Fahrzeug in Ihren Besitz übernommen haben. Dabei bleibt die Beweisführung selbst bei arglistiger Täuschung später schwierig. In diesen Fällen sind dann zumeist aufwändigere Beweissicherungsgutachten erforderlich.

Mobile KFZ-Wertgutachten von Ihrem KFZ-Sachverständigenbüro am ZOB – mehr Sicherheit beim Autokauf

Unser KFZ-Sachverständigenbüro in Lübeck am ZOB kann hier helfen. Für mehr Sicherheit beim Autoankauf bieten wir KFZ-Begutachtungen im Radius von 200 KM rund um die Hansestadt herum an. Gemeinsam mit Ihnen besichtigen wir Ihr Wunschfahrzeug. Im Rahmen unserer KFZ-Wertgutachten klären wir folgende Fragen:

  • Ist das Wunschfahrzeug technisch in Ordnung und entspricht der Zustand den Angaben des Verkäufers?
  • Liegt ein – möglicherweise unbekannter – früherer Unfallschaden vor und wurden entsprechende Reparaturen durchgeführt?
  • Stimmt die auf dem Tacho angegebene Laufleistung des Fahrzeugs mit der tatsächlichen überein?
  • Entspricht der geforderte Kaufpreis dem Marktwert?

Unsere Experten begleiten Sie zur Besichtigung Ihres Wunschfahrzeugs. Die Kosten variieren hierbei je nach Umfang der Begutachtung zwischen 99,00 EUR und maximal 175,00 EUR bei Mitfahrt unseres Gutachters bei Ihnen.

Bei unseren mobilen KFZ-Wertgutachten handelt es sich um sorgfältige Sichtprüfungen von Fahrwerk, Karosserie und Motor. Wir überprüfen das Fahrzeug weiterhin mit einer elektronischen Auslesung des Fehlerspeichers. Zusätzlich führen wir Lackmessungen durch, um eventuell verschwiegene Unfallschäden zu ermitteln. Eine Prüfung der tatsächlichen Laufleistung ist mobil nicht möglich. Stimmen Allgemeinzustand des Fahrzeugs und der angegebene Kilometerstand nicht überein, können im Zweifel weitere Prüfungen in unserer Werkstatt vorgenommen werden.

KFZ-Sachverständigenbüro am ZOB: unabhängig und preiswert

Unsere KFZ-Wertgutachten sind unabhängig und lohnen sich für Sie als Käufer bereits ab einem Fahrzeugwert von 3.000,00 EUR. Insbesondere für teurere Fahrzeuge schützen Sie unsere KFZ-Wertgutachten vor scheinbar günstigen Autokäufen, die dann schnell sehr teuer werden können.

Das könnte Sie interessieren: KFZ-Beweissicherungsgutachten bei vorsätzlicher Täuschung beim Autokauf
Hier ein Pressebericht der Lübecker Nachrichten: Camper trotz frischem TÜV ein Schrotthaufen

Beweissicherungsgutachten in Lübeck und Umgebung – die Freude ist groß, das Traumauto ist gefunden, einsteigen, losfahren und genießen. So sieht die Idealsituation nach dem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs aus.

Nicht selten allerdings wird dann der Traum zum Albtraum. Eine Kontrollleuchte nach der anderen leuchtet auf, das Fahrzeug muckt und ruckelt, im ungünstigsten Fall bleibt man irgendwo liegen und lässt das Auto in die nächste Werkstatt schleppen. Dann folgt das böse Erwachen. Das als unfallfrei beschriebene und vom Verkäufer als technisch einwandfrei gepriesene Fahrzeug erweist sich als Schrotthaufen, der wenn überhaupt nur zu horrenden Kosten reparierbar ist.

Und dann stellt sich heraus, dass die Laufleistung nicht dem Gesamtzustand des Fahrzeugs entspricht, durchgeführte Reparaturen nicht fachgerecht waren oder Unfallschäden verschwiegen und Korrosionen nur optisch repariert wurden.

Wer nun den Verkäufer in Regress nehmen will, der braucht gute Argumente, ganz gleich ob das Fahrzeug privat oder bei einem Händler erworben wurde.

KFZ-Beweissicherungsgutachten – schnell handeln

Wenn Sie in solchen Fällen den Verdacht haben, dass Sie vorsätzlich getäuscht wurden, sollten Sie schnell handeln. Denn um jedwede Schadenersatzforderung geltend machen zu können, müssen Sie den Schaden auch  belegen. Ein Beweissicherungsgutachten muss dann her, damit Ihr Rechtsanwalt den entstandenen Schaden beziffern und den Verkäufer belangen kann. Vergeht zu viel Zeit, schwinden Ihre Erfolgschancen beträchtlich.

Indikatoren dafür, dass mit Ihrem Fahrzeug irgendetwas nicht stimmt

Häufig wird Autokäufern der Blick durch ein tadelloses Erscheinungsbild, oft gepaart mit einem scheinbar günstigen Kaufpreis, verstellt. Erst nach dem Kauf und bei näherem Hinsehen offenbaren sich dann Anzeichen, dass man einer Täuschung aufgesessen sein könnte. Auf diese Indikatoren sollten Sie achten:

  • Das Fahrwerk oder der Motor machen nach kurzer Zeit Geräusche
  • Im Gegensatz zur Situation bei der Probefahrt leuchten schon nach kurzer Zeit Kontrollleuchten auf
  • Die Spaltmaße etwa an Türen, Motorhaube oder Heckklappe weisen Abweichungen auf, die auf einen verschwiegenen Unfallschaden hinweisen
  • Die Spurstabilität des erworbenen Fahrzeugs stimmt nicht
  • Lack blättert ab
  • Der Allgemeinzustand des Fahrzeugs passt irgendwie nicht zur Laufleistung

Als unabhängige KFZ-Sachverständige gehen wir den Dingen auf den Grund. Wir ermitteln und dokumentieren Schadenszusammenhänge wie etwa:

  • Motorschäden
  • Getriebeschäden
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden
  • Tachomanipulationen
  • Bewertung etwaiger Reparaturausführungen vor dem Fahrzeugverkauf
  • Lackmessungen

Ein technisches Beweissicherungsgutachten über das von Ihnen erworbene Fahrzeug dient Gerichten und Ihrem Rechtsanwalt maßgeblich bei der Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit.

Reparatur erfolgt, Auto läuft nicht

Immer wieder kommt es vor, dass Reparaturen auch durch Fachwerkstätten nicht fachgerecht ausgeführt werden. Der Schaden tritt erneut auf oder es kommt zu Folgeschäden. Kommt es nicht zu einer Einigung mit Ihrer Werkstatt, müssen Sie Ihre Forderungen fachgerecht geltend machen. Um den enstandenen Schaden zu belegen, benötigen Sie dann ein entsprechendes Beweissicherungsgutachten. Hierbei wird geprüft, ob Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden. Unsere KFZ-Sachverständigen prüfen dabei auch, ob mutmaßliche Folgeschäden durch die fehlerhafte Reparatur oder durch normalen Verschleiß entstanden sind.

Nicht selten reicht die Vorlage dieses Gutachtens bei Ihrer Werkstatt, um die Sache aus der Welt zu bringen. Gelingt dies nicht, benötigt Ihr Rechtsanwalt dieses, um Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen zu können.

Das könnte Sie interessieren: Unfallrekonstruktion durch unfallanalytische Gutachten
BILD-Online vom 25. April 2021: Händler verkauft wiederholt PS-starke Schrottautos

Unfallanalysen in Lübeck und dem gesamten Schleswig-Holstein – Nicht immer ist die Schuldfrage nach einem Unfall eindeutig zu klären. Insbesondere dann, wenn mehrere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren, wird die Lage schnell unübersichtlich. Unsere Aufgabe als Unfallgutachter in Lübeck besteht dann darin, den Unfallsituation zu rekonstruieren und den Unfallhergang mit Hilfe eines umfassenden unfallanalytischen Gutachtens zu klären. Das Ziel besteht letztlich darin, den Unfallverursacher ausfindig zu machen.

Unfallanalysen – was genau ist ein unfallanalytisches Gutachten?

Ist die Schuldfrage ungeklärt, bieten Unfallanalysen methodische Möglichkeiten, um den oder die Unfallverusacher zu identifizieren. Hierbei ist Eile geboten, denn nur wenn die Schulfrage geklärt ist, kann eine Schadensregulierung durch die Versicherungen eingeleitet werden. Unfallanalytische Gutachten können sehr aufwändig sein und werden nur dann in Auftrag gegeben, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist.

Wesentliche Bestandteile der Unfallanalytik

Unfallanalysen verfolgen das Ziel der möglichst präzisen Rekonstruktion der Unfallsituation. Dies erfolgt etwa durch die Auswertung bestehender Unfallgutachten über die beteiligten Fahrzeuge, eine Simulation des Unfallhergangs und im Idealfall die Inaugenscheinnahme der Unfallstelle durch unsere KFZ-Gutachter vor Räumung der Unfallstelle. Fachgerechte Unfallanalysen umfassen mindestens:

  • Die Rekonstruktion des mutmaßlichen Unfallhergangs mit anschaulicher Darstellung des Unfallgeschehens anhand von Unfallberichten, vorliegenden Unfallgutachten sowie Zeugenaussagen.
  • Die Ermittlung der Fahrgeschwindigkeiten der Unfallbeteiligten durch Auswertung von Bremsspuren mit Bremsverzögerungsmessungen sowie der physikalischen Begutachtung der an den Fahrzeugen entstandenen Schäden.
  • Die Auswertung etwaiger Drittgutachten – auch medizinischer Gutachten – zur Klärung der Frage, ob etwaige Personenschäden zum mutmaßlichen Unfallhergang passen. Hierbei werden biomechanische Verfahrensweisen herangezogen, aus denen sich ein abweichendes Unfallbild ergeben kann.
  • Die Prüfung der beteiligten Fahrzeuge auf sicherheitsrelevante Vorschäden, die mitursächlich für den Unfall gewesen sein könnten. Diese Überprüfung schließt auch Versicherungsbetrug aus, bei dem nicht selten der Versuch unternommen wird, bestehende Vorschäden klammheimlich mitregulieren zu lassen.

Schließlich gehen wir der Frage nach, ob der Unfall hätte vermieden werden können, oder ob ein unangemessenes Verhalten des Verursachers oder anderer Beteiligter zu höheren Schäden geführt hat. Unsere Unfallgutachter arbeiten hierbei mit spezieller Software, die auch Simulationen ermöglicht und visualisiert. Ist der Datenbestand hinreichend, so können etwa die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt werden.

Wie präzise ist eine Unfallanalyse?

Wie präzise eine Unfallanalyse ausgeführt werden kann, das hängt ganz wesentlich davon ab, wie gewissenhaft und detailliert die Beweisaufnahme vor Ort vorgenommen wurde. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und an der Unfallstelle das Gefühl haben, dass der Unfallgegner die Beweisaufnahme verhindern oder manipulieren will, verständigen Sie bitte sofort die Polizei. Die Beamten garantieren eine objektive und professionelle Aufnahme der Unfallsituation. Als VFK-geprüfter Unfallgutachter erstellen wir fachgerechte und anschauliche Unfallanalysen In Lübeck, Kiel, Eutin und im gesamten Norden. Wenn Sie ein fachgerechtes Unfallgutachten benötigen, rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

KFZ-Gutachter-Service für gewerbliche Kunden – Auch Firmenfahrzeuge sind nicht vor Unfällen gefeit. Vom kleinen Parkrempler bis hin zum Totalschaden – unsere KFZ-Sachverständigen stehen Ihnen in solchen Fällen als professionelle Schadenmanager zur Seite und sorgen für eine schnelle KFZ-Begutachtung, die Einleitung der Schadensregulierung und die Reparatur Ihrer Flottenfahrzeuge durch leistungsfähige Werkstätten.

KFZ-Gutachter-Service für Firmenkunden – stark im Netzwerk

Als etabliertes KFZ-Sachverständigenbüro in Lübeck verfügen wir über ein leistungsfähiges Netzwerk vom Verkehrsrechtler bis hin zu leistungsfähigen Reparaturwerkstätten. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir sorgen dafür, dass Ihre Flotte sicher fährt. Hierdurch sparen Sie operative Kosten und wertvolle Zeit.

Leasing-Gesellschaften, Speditionen, Autovermietungen und Car-Sharing-Unternehmen

Firmenfahrzeuge müssen fahren. Denn bei Firmenflotten sorgen Ausfälle für Störungen im Betriebsablauf und Zeitverzug. Und letztlich kosten diese Störungen Geld und schaffen Kundenunzufriedenheiten. Wir bieten unseren KFZ-Gutachter-Service in Lübeck, Kiel und im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein an:

  • KFZ-Gutachter-Service für Leasing-Gesellschaften – Hohe Kundenzufriedenheit durch schnelle Schadenabwicklung
    Ist einer Ihrer Leasing-Kunden in einen Unfall geraten? Dann gilt es, schnell zu handeln. Ganz gleich ob Kasko-Schaden oder Fremdverschulden. Mit unserem professionellen Schadenmanagement geben Sie Ihrem Kunden schnell wieder seine gewohnte Mobilität zurück. Vom Unfallgutachten über die Einleitung der Schadensregulierung bis hin zur fachgerechten Reparatur erhalten Sie den vollen KFZ-Gutachter-Service aus einer Hand. Gern erarbeiten wir darüber hinaus individuelle Lösungen und optimieren Ihr Schadenmanagement. So spart Ihre Leasing-Gesellschaft Kosten und erreicht ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit.
  • KFZ-Gutachter-Service für Speditionen und Paketdienste
    Zeit ist die wohl wichtigste Ressource im Transportwesen. Ein Speditions-Fahrzeug, das nicht fährt, das kann kein Geld verdienen. Umso wichtiger ist es, die Flottenfahrzeuge von Speditionen und Paketdiensten im Schadensfall schnell wieder auf die Straße zu bringen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und optimierte Abläufe. Hinzu kommt ein bewährtes Netzwerk von Fachwerkstätten für Transportfahrzeuge und LKW. Dies ermöglicht eine schnelle und professionelle Schadensabwicklung und spart Zeit und damit Geld wie wohl in kaum einer anderen Branche.
  • KFZ-Gutachten für Autovermietungen und Car-Sharing-Unternehmen
    Mietwagen und Car-Sharing-Fahrzeuge bergen ein besonderes Unfallrisiko. Ursächlich hierfür ist eine hohe Fahrer-Fluktuation und die oft ungewohnte Fahrsituation. Insbesondere bei selbst verschuldeten Unfällen oder Beschädigungen, bei denen es auch um Selbstbeteiligungen der Fahrzeugmieter geht, muss das KFZ-Unfallgutachten fachgerecht sein. Wir sorgen hier für eine belastbare KFZ-Begutachtung. Dabei weisen wir standardmäßig etwaige, durch Unfälle herbei geführte Wertverluste aus. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch das Schadenmanagement bis hin zu Reparaturen durch leistungsfähige Fachwerkstätten.

Wir bieten unseren KFZ-Gutachter-Service für Unternehmen in Lübeck, Kiel und im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein an. Bei Interesse rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Informationstermin.