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Beweissicherungsgutachten in Lübeck und Umgebung – die Freude ist groß, das Traumauto ist gefunden, einsteigen, losfahren und genießen. So sieht die Idealsituation nach dem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs aus.

Nicht selten allerdings wird dann der Traum zum Albtraum. Eine Kontrollleuchte nach der anderen leuchtet auf, das Fahrzeug muckt und ruckelt, im ungünstigsten Fall bleibt man irgendwo liegen und lässt das Auto in die nächste Werkstatt schleppen. Dann folgt das böse Erwachen. Das als unfallfrei beschriebene und vom Verkäufer als technisch einwandfrei gepriesene Fahrzeug erweist sich als Schrotthaufen, der wenn überhaupt nur zu horrenden Kosten reparierbar ist.

Und dann stellt sich heraus, dass die Laufleistung nicht dem Gesamtzustand des Fahrzeugs entspricht, durchgeführte Reparaturen nicht fachgerecht waren oder Unfallschäden verschwiegen und Korrosionen nur optisch repariert wurden.

Wer nun den Verkäufer in Regress nehmen will, der braucht gute Argumente, ganz gleich ob das Fahrzeug privat oder bei einem Händler erworben wurde.

KFZ-Beweissicherungsgutachten – schnell handeln

Wenn Sie in solchen Fällen den Verdacht haben, dass Sie vorsätzlich getäuscht wurden, sollten Sie schnell handeln. Denn um jedwede Schadenersatzforderung geltend machen zu können, müssen Sie den Schaden auch  belegen. Ein Beweissicherungsgutachten muss dann her, damit Ihr Rechtsanwalt den entstandenen Schaden beziffern und den Verkäufer belangen kann. Vergeht zu viel Zeit, schwinden Ihre Erfolgschancen beträchtlich.

Indikatoren dafür, dass mit Ihrem Fahrzeug irgendetwas nicht stimmt

Häufig wird Autokäufern der Blick durch ein tadelloses Erscheinungsbild, oft gepaart mit einem scheinbar günstigen Kaufpreis, verstellt. Erst nach dem Kauf und bei näherem Hinsehen offenbaren sich dann Anzeichen, dass man einer Täuschung aufgesessen sein könnte. Auf diese Indikatoren sollten Sie achten:

  • Das Fahrwerk oder der Motor machen nach kurzer Zeit Geräusche
  • Im Gegensatz zur Situation bei der Probefahrt leuchten schon nach kurzer Zeit Kontrollleuchten auf
  • Die Spaltmaße etwa an Türen, Motorhaube oder Heckklappe weisen Abweichungen auf, die auf einen verschwiegenen Unfallschaden hinweisen
  • Die Spurstabilität des erworbenen Fahrzeugs stimmt nicht
  • Lack blättert ab
  • Der Allgemeinzustand des Fahrzeugs passt irgendwie nicht zur Laufleistung

Als unabhängige KFZ-Sachverständige gehen wir den Dingen auf den Grund. Wir ermitteln und dokumentieren Schadenszusammenhänge wie etwa:

  • Motorschäden
  • Getriebeschäden
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden
  • Tachomanipulationen
  • Bewertung etwaiger Reparaturausführungen vor dem Fahrzeugverkauf
  • Lackmessungen

Ein technisches Beweissicherungsgutachten über das von Ihnen erworbene Fahrzeug dient Gerichten und Ihrem Rechtsanwalt maßgeblich bei der Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit.

Reparatur erfolgt, Auto läuft nicht

Immer wieder kommt es vor, dass Reparaturen auch durch Fachwerkstätten nicht fachgerecht ausgeführt werden. Der Schaden tritt erneut auf oder es kommt zu Folgeschäden. Kommt es nicht zu einer Einigung mit Ihrer Werkstatt, müssen Sie Ihre Forderungen fachgerecht geltend machen. Um den enstandenen Schaden zu belegen, benötigen Sie dann ein entsprechendes Beweissicherungsgutachten. Hierbei wird geprüft, ob Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden. Unsere KFZ-Sachverständigen prüfen dabei auch, ob mutmaßliche Folgeschäden durch die fehlerhafte Reparatur oder durch normalen Verschleiß entstanden sind.

Nicht selten reicht die Vorlage dieses Gutachtens bei Ihrer Werkstatt, um die Sache aus der Welt zu bringen. Gelingt dies nicht, benötigt Ihr Rechtsanwalt dieses, um Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen zu können.

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