Beiträge

Unfallgutachten für Lübeck und Umgebung – Sie waren unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Es ist ein beträchtlicher Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, der schnell von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert werden muss? Dann benötigen Sie ein qualifiziertes Unfallgutachten eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen und sollten handeln.

Denn wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, dann sind Sie nachweispflichtig. Ein qualifiziertes Unfallgutachten zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung belegt den Schaden fachgerecht und sorgt für eine zügige Regulierung. Lediglich bei Bagatellschäden ist hierzu ein Kostenvoranschlag unseres KFZ-Sachverständigenbüros oder auch einer Fachwerkstatt ausreichend.

Unfall melden

Unfallgutachten Lübeck – die Kosten trägt der Verursacher

Ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt, so ist das Unfallgutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug grundsätzlich für Sie kostenfrei. Die entstehenden Kosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung vollumfänglich übernehmen. Sie müssen auch nicht in Vorleistung treten, unser KFZ-Sachverständigenbüro am Lübecker ZOB rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Bestehen Sie auf Ihr Recht der freien Gutachterwahl

Als Geschädigter haben Sie das Recht der freien Auswahl Ihres Unfallgutachters. Sollte die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter bestellen oder zu Ihnen schicken, können Sie dies also getrost ignorieren. Durch die Auswahl Ihres eigenen KFZ-Sachverständigen haben Sie die Sicherheit, ein unabhängiges und objektives Unfallgutachten zu erhalten.

Merkantile Wertminderung – lassen Sie sich nicht nur den tatsächlichen Schaden ersetzen!

Neben der Regulierung des Unfallschadens kann Ihr Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur erheblich an Wert verlieren. Wir Fachleute nennen dies merkantile Wertminderung. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Minderwert Ihres beschädigten und instand gesetzten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug. Diese Wertminderung kann mehrere Tausend Euro betragen.

Die genaue Höhe Ihres eventuellen Wertminderungsanspruchs ist neben der Schadenermittlung ebenfalls im Gutachten zu ermitteln und zu belegen. Wer als Unfallgeschädigter kein entsprechendes Gutachten vorlegt, der muss auf die Erstattung des Wertverlustes verzichten. Als unabhängiger Unfallgutachter in Lübeck und Umgebung weisen wir einen eventuellen Wertverlust automatisch aus. Auch dies ist insbesondere bei werthaltigen Fahrzeugen ein Vorteil, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen und Ihren Unfallgutachter selbst wählen.

Fiktive Abrechnung nach Unfallgutachten

Nach Vorlage unserer Unfallgutachten haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren
  • Sie lassen sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen, ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen

Letzteres empfiehlt sich immer dann, wenn Sie ohnehin einen Fahrzeugwechsel in Betracht gezogen haben, oder sich die Reparatur im Vergleich zu einer Neuanschaffung nicht mehr lohnt. Oder aber, wenn Ihr Fahrzeug auch nach dem Unfall noch uneingeschränkt fahrbereit und verkehrssicher ist. Grundsätzlich steht Ihnen als geschädigtem der marktgebundene Lohn einer Fachwerkstatt zu. Selbst wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem günstigeren Preis reparieren lassen, als im Unfallgutachten ausgewiesen, sind Sie nicht verpflichtet, die tatsächlichen Reparaturkosten mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.l993, AZ: VI ZR 181/92). Sie können die Differenz folglich behalten.

Im Zweifel einen Fachanwalt einschalten

Als Geschädigter sollten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenabrechnung bestehen. Sollten Sie Zweifel an einer korrekten Schadensregulierung haben, schalten Sie unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt ein. Dieser wird Ihre Interessen und Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten und durchsetzen.

In vielen Fällen sorgt dies für eine beschleunigte Abrechnung. Die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung muss ebenfalls der Unfallgegner, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung tragen.

Unfallgutachten – was sonst zu beachten ist

Als unabhängige Unfallgutachter begutachten wir lediglich den materiellen Schaden an Ihrem Fahrzeug sowie eine eventuelle Wertminderung. Nach einem Unfall können jedoch weitere Schadenersatzansprüche bestehen:

  • Schmerzensgeld bei durch den Unfall verursachten Verletzungen oder Einschränkungen
  • Verdienstausfall
  • Kosten für einen Leihwagen als temporärer Ersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug
  • Rechtsanwaltskosten

Zur Geltendmachung dieser Ansprüche sind weitere Gutachter wie etwa Mediziner oder Rechtsanwälte hinzuzuziehen.

KFZ-Wertgutachten Lübeck: Sie planen den Ankauf eines Gebrauchtwagens in Lübeck? Sie möchten sicher gehen, dass Sie keinerlei böse Überraschungen erleben? Sie wollen überprüfen, ob der Verkaufspreis dem Wert des Fahrzeugs auch tatsächlich entspricht?

Hier Termin anfragen

Der Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland ist riesig. Leider entspricht der Zustand eines Fahrzeugs nicht immer den Beschreibungen des Verkäufers oder dessen optischen Anschein. Auch eine frische Hauptuntersuchung bietet leider nicht immer die Gewähr, dass das Fahrzeug auch wirklich verkehrssicher und wertbeständig ist. Und weil Sie bei Privatverkäufen keinerlei Gewährleistung haben, bleiben Sie trotz manch falscher Bekundungen des Verkäufers meistens auf dem Schaden sitzen, sobald der Kauf abgeschlossen ist und Sie das Fahrzeug in Ihren Besitz übernommen haben. Dabei bleibt die Beweisführung selbst bei arglistiger Täuschung später schwierig. In diesen Fällen sind dann zumeist aufwändigere Beweissicherungsgutachten erforderlich.

Mobile KFZ-Wertgutachten von Ihrem KFZ-Sachverständigenbüro am ZOB – mehr Sicherheit beim Autokauf

Unser KFZ-Sachverständigenbüro in Lübeck am ZOB kann hier helfen. Für mehr Sicherheit beim Autoankauf bieten wir KFZ-Begutachtungen im Radius von 200 KM rund um die Hansestadt herum an. Gemeinsam mit Ihnen besichtigen wir Ihr Wunschfahrzeug. Im Rahmen unserer KFZ-Wertgutachten klären wir folgende Fragen:

  • Ist das Wunschfahrzeug technisch in Ordnung und entspricht der Zustand den Angaben des Verkäufers?
  • Liegt ein – möglicherweise unbekannter – früherer Unfallschaden vor und wurden entsprechende Reparaturen durchgeführt?
  • Stimmt die auf dem Tacho angegebene Laufleistung des Fahrzeugs mit der tatsächlichen überein?
  • Entspricht der geforderte Kaufpreis dem Marktwert?

Unsere Experten begleiten Sie zur Besichtigung Ihres Wunschfahrzeugs. Die Kosten variieren hierbei je nach Umfang der Begutachtung zwischen 99,00 EUR und maximal 175,00 EUR bei Mitfahrt unseres Gutachters bei Ihnen.

Bei unseren mobilen KFZ-Wertgutachten handelt es sich um sorgfältige Sichtprüfungen von Fahrwerk, Karosserie und Motor. Wir überprüfen das Fahrzeug weiterhin mit einer elektronischen Auslesung des Fehlerspeichers. Zusätzlich führen wir Lackmessungen durch, um eventuell verschwiegene Unfallschäden zu ermitteln. Eine Prüfung der tatsächlichen Laufleistung ist mobil nicht möglich. Stimmen Allgemeinzustand des Fahrzeugs und der angegebene Kilometerstand nicht überein, können im Zweifel weitere Prüfungen in unserer Werkstatt vorgenommen werden.

KFZ-Sachverständigenbüro am ZOB: unabhängig und preiswert

Unsere KFZ-Wertgutachten sind unabhängig und lohnen sich für Sie als Käufer bereits ab einem Fahrzeugwert von 3.000,00 EUR. Insbesondere für teurere Fahrzeuge schützen Sie unsere KFZ-Wertgutachten vor scheinbar günstigen Autokäufen, die dann schnell sehr teuer werden können.

Das könnte Sie interessieren: KFZ-Beweissicherungsgutachten bei vorsätzlicher Täuschung beim Autokauf
Hier ein Pressebericht der Lübecker Nachrichten: Camper trotz frischem TÜV ein Schrotthaufen

Beweissicherungsgutachten in Lübeck und Umgebung – die Freude ist groß, das Traumauto ist gefunden, einsteigen, losfahren und genießen. So sieht die Idealsituation nach dem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs aus.

Nicht selten allerdings wird dann der Traum zum Albtraum. Eine Kontrollleuchte nach der anderen leuchtet auf, das Fahrzeug muckt und ruckelt, im ungünstigsten Fall bleibt man irgendwo liegen und lässt das Auto in die nächste Werkstatt schleppen. Dann folgt das böse Erwachen. Das als unfallfrei beschriebene und vom Verkäufer als technisch einwandfrei gepriesene Fahrzeug erweist sich als Schrotthaufen, der wenn überhaupt nur zu horrenden Kosten reparierbar ist.

Und dann stellt sich heraus, dass die Laufleistung nicht dem Gesamtzustand des Fahrzeugs entspricht, durchgeführte Reparaturen nicht fachgerecht waren oder Unfallschäden verschwiegen und Korrosionen nur optisch repariert wurden.

Wer nun den Verkäufer in Regress nehmen will, der braucht gute Argumente, ganz gleich ob das Fahrzeug privat oder bei einem Händler erworben wurde.

KFZ-Beweissicherungsgutachten – schnell handeln

Wenn Sie in solchen Fällen den Verdacht haben, dass Sie vorsätzlich getäuscht wurden, sollten Sie schnell handeln. Denn um jedwede Schadenersatzforderung geltend machen zu können, müssen Sie den Schaden auch  belegen. Ein Beweissicherungsgutachten muss dann her, damit Ihr Rechtsanwalt den entstandenen Schaden beziffern und den Verkäufer belangen kann. Vergeht zu viel Zeit, schwinden Ihre Erfolgschancen beträchtlich.

Indikatoren dafür, dass mit Ihrem Fahrzeug irgendetwas nicht stimmt

Häufig wird Autokäufern der Blick durch ein tadelloses Erscheinungsbild, oft gepaart mit einem scheinbar günstigen Kaufpreis, verstellt. Erst nach dem Kauf und bei näherem Hinsehen offenbaren sich dann Anzeichen, dass man einer Täuschung aufgesessen sein könnte. Auf diese Indikatoren sollten Sie achten:

  • Das Fahrwerk oder der Motor machen nach kurzer Zeit Geräusche
  • Im Gegensatz zur Situation bei der Probefahrt leuchten schon nach kurzer Zeit Kontrollleuchten auf
  • Die Spaltmaße etwa an Türen, Motorhaube oder Heckklappe weisen Abweichungen auf, die auf einen verschwiegenen Unfallschaden hinweisen
  • Die Spurstabilität des erworbenen Fahrzeugs stimmt nicht
  • Lack blättert ab
  • Der Allgemeinzustand des Fahrzeugs passt irgendwie nicht zur Laufleistung

Als unabhängige KFZ-Sachverständige gehen wir den Dingen auf den Grund. Wir ermitteln und dokumentieren Schadenszusammenhänge wie etwa:

  • Motorschäden
  • Getriebeschäden
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden
  • Tachomanipulationen
  • Bewertung etwaiger Reparaturausführungen vor dem Fahrzeugverkauf
  • Lackmessungen

Ein technisches Beweissicherungsgutachten über das von Ihnen erworbene Fahrzeug dient Gerichten und Ihrem Rechtsanwalt maßgeblich bei der Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit.

Reparatur erfolgt, Auto läuft nicht

Immer wieder kommt es vor, dass Reparaturen auch durch Fachwerkstätten nicht fachgerecht ausgeführt werden. Der Schaden tritt erneut auf oder es kommt zu Folgeschäden. Kommt es nicht zu einer Einigung mit Ihrer Werkstatt, müssen Sie Ihre Forderungen fachgerecht geltend machen. Um den enstandenen Schaden zu belegen, benötigen Sie dann ein entsprechendes Beweissicherungsgutachten. Hierbei wird geprüft, ob Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden. Unsere KFZ-Sachverständigen prüfen dabei auch, ob mutmaßliche Folgeschäden durch die fehlerhafte Reparatur oder durch normalen Verschleiß entstanden sind.

Nicht selten reicht die Vorlage dieses Gutachtens bei Ihrer Werkstatt, um die Sache aus der Welt zu bringen. Gelingt dies nicht, benötigt Ihr Rechtsanwalt dieses, um Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen zu können.

Das könnte Sie interessieren: Unfallrekonstruktion durch unfallanalytische Gutachten
BILD-Online vom 25. April 2021: Händler verkauft wiederholt PS-starke Schrottautos

KFZ-Gutachter-Service für gewerbliche Kunden – Auch Firmenfahrzeuge sind nicht vor Unfällen gefeit. Vom kleinen Parkrempler bis hin zum Totalschaden – unsere KFZ-Sachverständigen stehen Ihnen in solchen Fällen als professionelle Schadenmanager zur Seite und sorgen für eine schnelle KFZ-Begutachtung, die Einleitung der Schadensregulierung und die Reparatur Ihrer Flottenfahrzeuge durch leistungsfähige Werkstätten.

KFZ-Gutachter-Service für Firmenkunden – stark im Netzwerk

Als etabliertes KFZ-Sachverständigenbüro in Lübeck verfügen wir über ein leistungsfähiges Netzwerk vom Verkehrsrechtler bis hin zu leistungsfähigen Reparaturwerkstätten. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir sorgen dafür, dass Ihre Flotte sicher fährt. Hierdurch sparen Sie operative Kosten und wertvolle Zeit.

Leasing-Gesellschaften, Speditionen, Autovermietungen und Car-Sharing-Unternehmen

Firmenfahrzeuge müssen fahren. Denn bei Firmenflotten sorgen Ausfälle für Störungen im Betriebsablauf und Zeitverzug. Und letztlich kosten diese Störungen Geld und schaffen Kundenunzufriedenheiten. Wir bieten unseren KFZ-Gutachter-Service in Lübeck, Kiel und im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein an:

  • KFZ-Gutachter-Service für Leasing-Gesellschaften – Hohe Kundenzufriedenheit durch schnelle Schadenabwicklung
    Ist einer Ihrer Leasing-Kunden in einen Unfall geraten? Dann gilt es, schnell zu handeln. Ganz gleich ob Kasko-Schaden oder Fremdverschulden. Mit unserem professionellen Schadenmanagement geben Sie Ihrem Kunden schnell wieder seine gewohnte Mobilität zurück. Vom Unfallgutachten über die Einleitung der Schadensregulierung bis hin zur fachgerechten Reparatur erhalten Sie den vollen KFZ-Gutachter-Service aus einer Hand. Gern erarbeiten wir darüber hinaus individuelle Lösungen und optimieren Ihr Schadenmanagement. So spart Ihre Leasing-Gesellschaft Kosten und erreicht ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit.
  • KFZ-Gutachter-Service für Speditionen und Paketdienste
    Zeit ist die wohl wichtigste Ressource im Transportwesen. Ein Speditions-Fahrzeug, das nicht fährt, das kann kein Geld verdienen. Umso wichtiger ist es, die Flottenfahrzeuge von Speditionen und Paketdiensten im Schadensfall schnell wieder auf die Straße zu bringen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und optimierte Abläufe. Hinzu kommt ein bewährtes Netzwerk von Fachwerkstätten für Transportfahrzeuge und LKW. Dies ermöglicht eine schnelle und professionelle Schadensabwicklung und spart Zeit und damit Geld wie wohl in kaum einer anderen Branche.
  • KFZ-Gutachten für Autovermietungen und Car-Sharing-Unternehmen
    Mietwagen und Car-Sharing-Fahrzeuge bergen ein besonderes Unfallrisiko. Ursächlich hierfür ist eine hohe Fahrer-Fluktuation und die oft ungewohnte Fahrsituation. Insbesondere bei selbst verschuldeten Unfällen oder Beschädigungen, bei denen es auch um Selbstbeteiligungen der Fahrzeugmieter geht, muss das KFZ-Unfallgutachten fachgerecht sein. Wir sorgen hier für eine belastbare KFZ-Begutachtung. Dabei weisen wir standardmäßig etwaige, durch Unfälle herbei geführte Wertverluste aus. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch das Schadenmanagement bis hin zu Reparaturen durch leistungsfähige Fachwerkstätten.

Wir bieten unseren KFZ-Gutachter-Service für Unternehmen in Lübeck, Kiel und im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein an. Bei Interesse rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Informationstermin.