Beiträge

Unfallgutachten für Lübeck und Umgebung – Sie waren unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Es ist ein beträchtlicher Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, der schnell von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert werden muss? Dann benötigen Sie ein qualifiziertes Unfallgutachten eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen und sollten handeln.

Denn wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, dann sind Sie nachweispflichtig. Ein qualifiziertes Unfallgutachten zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung belegt den Schaden fachgerecht und sorgt für eine zügige Regulierung. Lediglich bei Bagatellschäden ist hierzu ein Kostenvoranschlag unseres KFZ-Sachverständigenbüros oder auch einer Fachwerkstatt ausreichend.

Unfall melden

Unfallgutachten Lübeck – die Kosten trägt der Verursacher

Ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt, so ist das Unfallgutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug grundsätzlich für Sie kostenfrei. Die entstehenden Kosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung vollumfänglich übernehmen. Sie müssen auch nicht in Vorleistung treten, unser KFZ-Sachverständigenbüro am Lübecker ZOB rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Bestehen Sie auf Ihr Recht der freien Gutachterwahl

Als Geschädigter haben Sie das Recht der freien Auswahl Ihres Unfallgutachters. Sollte die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter bestellen oder zu Ihnen schicken, können Sie dies also getrost ignorieren. Durch die Auswahl Ihres eigenen KFZ-Sachverständigen haben Sie die Sicherheit, ein unabhängiges und objektives Unfallgutachten zu erhalten.

Merkantile Wertminderung – lassen Sie sich nicht nur den tatsächlichen Schaden ersetzen!

Neben der Regulierung des Unfallschadens kann Ihr Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur erheblich an Wert verlieren. Wir Fachleute nennen dies merkantile Wertminderung. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Minderwert Ihres beschädigten und instand gesetzten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug. Diese Wertminderung kann mehrere Tausend Euro betragen.

Die genaue Höhe Ihres eventuellen Wertminderungsanspruchs ist neben der Schadenermittlung ebenfalls im Gutachten zu ermitteln und zu belegen. Wer als Unfallgeschädigter kein entsprechendes Gutachten vorlegt, der muss auf die Erstattung des Wertverlustes verzichten. Als unabhängiger Unfallgutachter in Lübeck und Umgebung weisen wir einen eventuellen Wertverlust automatisch aus. Auch dies ist insbesondere bei werthaltigen Fahrzeugen ein Vorteil, wenn Sie Ihr Recht wahrnehmen und Ihren Unfallgutachter selbst wählen.

Fiktive Abrechnung nach Unfallgutachten

Nach Vorlage unserer Unfallgutachten haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren
  • Sie lassen sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung auszahlen, ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen

Letzteres empfiehlt sich immer dann, wenn Sie ohnehin einen Fahrzeugwechsel in Betracht gezogen haben, oder sich die Reparatur im Vergleich zu einer Neuanschaffung nicht mehr lohnt. Oder aber, wenn Ihr Fahrzeug auch nach dem Unfall noch uneingeschränkt fahrbereit und verkehrssicher ist. Grundsätzlich steht Ihnen als geschädigtem der marktgebundene Lohn einer Fachwerkstatt zu. Selbst wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem günstigeren Preis reparieren lassen, als im Unfallgutachten ausgewiesen, sind Sie nicht verpflichtet, die tatsächlichen Reparaturkosten mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6.4.l993, AZ: VI ZR 181/92). Sie können die Differenz folglich behalten.

Im Zweifel einen Fachanwalt einschalten

Als Geschädigter sollten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenabrechnung bestehen. Sollten Sie Zweifel an einer korrekten Schadensregulierung haben, schalten Sie unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt ein. Dieser wird Ihre Interessen und Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten und durchsetzen.

In vielen Fällen sorgt dies für eine beschleunigte Abrechnung. Die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung muss ebenfalls der Unfallgegner, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung tragen.

Unfallgutachten – was sonst zu beachten ist

Als unabhängige Unfallgutachter begutachten wir lediglich den materiellen Schaden an Ihrem Fahrzeug sowie eine eventuelle Wertminderung. Nach einem Unfall können jedoch weitere Schadenersatzansprüche bestehen:

  • Schmerzensgeld bei durch den Unfall verursachten Verletzungen oder Einschränkungen
  • Verdienstausfall
  • Kosten für einen Leihwagen als temporärer Ersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug
  • Rechtsanwaltskosten

Zur Geltendmachung dieser Ansprüche sind weitere Gutachter wie etwa Mediziner oder Rechtsanwälte hinzuzuziehen.